Da kannste im Internet erstmal Tagelang studieren, ansonsten kannste das Vergessen!
Wer die Zielsetzung versteht, die das Arbeitsamt mit Gründungszuschuss und Einstiegsgeld erreichen möchte, und andererseits die Befürchtungen in Bezug auf Missbrauch, der wird die Fragen und Entscheidungen der Arbeitsagentur wesentlich besser nachvollziehen und beeinflussen können.
Was das Arbeitsamt mit der Gründungsförderung erreichen willZiel des Arbeitsamts ist es zunächst einmal, die Arbeitslosigkeit dauerhaft zu überwinden.
Dazu muss gewährleistet sein, dass durch die Selbstständigkeit der Lebensunterhalt dauerhaft sichergestellt ist: Ein deutlich niedrigerer Verdienst des Selbstständigen im Vergleich zu seinem vorherigen Verdienst als Angestellter wird ihn ansonsten auf kurz oder lang dazu bewegen, die Selbstständigkeit wieder aufzugeben. Deshalb erwarten die fachkundigen Stelle einen Geschäftsplan, der realistischerweise zu einem ausreichend hohen kalkulatorischen Unternehmerlohn führt.
Zugleich muss die soziale Absicherung möglich sein. Ein Existenzgründer, der niedrige Umsätze durch Verzicht auf den Aufbau einer Altersvorsorge ausgleicht, kann später zur Belastung für den Staat werden. Deshalb und aus Fürsorge-Gesichtspunkten achten die fachkundige Stelle und die Arbeitsagentur darauf, dass bei der Schätzung des Unternehmerlohns auch in ausreichendem Maße die Ausgaben für soziale Absicherung berücksichtigt sind. Ob die Einkünfte auch tatsächlich in ausreichendem Maße als Altersvorsorge angelegt werden, bleibt allerdings der Verantwortung des Einzelnen überlassen.
Schließlich soll das Risiko, dass die Einkünfte sich gar nicht in dem geplanten Umfang realisieren lassen, durch eine fachkundige Prüfung reduziert werden. Denn ein Scheitern der Existenzgründung kann ebenfalls zur Rückkehr in die Arbeitslosigkeit führen. Ein Scheitern ist dabei bereits eine große Planabweichung, die dazu führt, dass Lebensunterhalt und soziale Absicherung nicht gedeckt werden können.
Ein weiteres Ziel der Förderung ist sicherlich auch die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Existenzgründer, insbesondere von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen. Das Arbeitsamt hat hier aber völlig andere Erwartungen als die Stellen, die Investitionszuschüsse und Fördermittel für die Ansiedlung in einer bestimmten Region vergeben oder gar die Venture Capitalisten aus New Economy-Zeiten. Vorrang hat eine realistische Planung, die glaubwürdig macht, dass zumindest der Antragsteller dauerhaft als Selbstständiger seinen Lebensunterhalt decken kann, auch wenn hierzu zunächst keine oder nur die Zuarbeit von Aushilfen oder freien Mitarbeitern nötig ist.