Frage:
getragene Schuhe reklamieren?
Vanessa
2013-04-27 10:30:47 UTC
Ich habe mir im Oktober Winterstiefel gekauft (30€). Hab sie den ganzen Winter über getragen, sind also gebraucht aber sehen noch gut aus. Jetzt gehen die Schuhe aber an dem Reißverschluss kaputt..Auf der einen Seite löst er sich und auf der anderen klemmt er weil er kaputt ist.
Hab den Kassenbon noch. Wollte schon einmal vor 2 Jahren ein paar Schuhe umtauschen, weil die Naht aufgegangen ist,aber die Verkäuferin meinte, getragene Schuhe können nicht umgetauscht werden, dabei habe ich mal irgendwo gehört dass man ein Jahr lang Garantie auf Schuhe hat?!
Hab ich jetzt ein Recht darauf die Schuhe umzutauschen oder zu reklamieren?
Acht antworten:
Jürgen NRW
2013-04-27 11:50:41 UTC
>>> aber die Verkäuferin meinte, getragene Schuhe können nicht umgetauscht werden



Du darfst bei einem eindeutigen Fehler / Mangel auch nicht von Umtausch, sondern nur von Reklamation aufgrund dieses Fehlers / Mangels sprechen! Der Kauf muss nachgewiesen werden. Dazu benötigt man nicht unbedingt den Kassenbon. Ein Zeuge würde auch ausreichen. Oder der Kontoauszug bei unbarer Zahlung.





Das Gewährleistungsrecht gilt für alle Gebrauchsgegenstände - also auch für Schuhe!





Gewährleistung



In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.





Garantie



In der Umgangssprache wird unter Garantie vornehmlich die Zusicherung der Funktionsfähigkeit von Gütern – insbesondere technischer Konsumgüter – für eine bestimmte Periode bezeichnet. Bei Funktionsmängeln während dieser Periode verpflichtet sich der Hersteller oder Verkäufer, der die Garantie abgegeben hat, die Funktionsfähigkeit kostenlos wieder herzustellen. Die Bedingungen der Garantie sind in einem Garantieschein festgehalten. Der Sprachgebrauch macht häufig keinen Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht und einer zusätzlichen freiwillig angebotenen vertraglichen Garantie, während es sich juristisch um unterschiedliche Rechte bzw. Verpflichtungen handelt.





Quellen:

http://www.test.de/steuern-recht/meldungen/Umtausch-und-Rueckgabe-Geschenkte-Kulanz-1333057-1333677/

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
?
2013-04-28 00:08:43 UTC
30 Euro für Winterstiefel. Von solch billigen Ramsch kann man auch nicht erwarten, dass sie länger als ein Winter halten. Schmeiße die Dinger weg und kaufe dir für den nächsten Winter vernünftige Stiefel.
.**.
2013-04-29 00:24:04 UTC
Es handelt sich um Billigramschstiefel, die du den ganzen Winter getragen hast. Sei froh, dass sie überhaupt so lange gehalten haben. Nein, du kannst sie nicht umtauschen, und ich kann die Frage nicht ernst nehmen.
anonymous
2013-04-28 13:08:03 UTC
Also wenn beim Kauf nicht ausdrücklich gesagt wurde das du Garantie hast, kann ich dir nicht sagen ob du sie zurückgeben kannst. Da sich der Reißverschluss erst nach dem tragen gelöst hat, denke ich mal dass der Verkäufer sie nicht zurücknehmen wird...aber versuchen solltest du es trotzdem :)
Ichbindas
2013-04-27 11:32:17 UTC
klar kannst du die Schuhe zurückgeben, sie sollten schon länger als ein halbers Jahr halten

der nächste Winter kommt bestimmt
?
2013-04-28 08:21:44 UTC
Nur bei Fußpilz!
SMILE
2013-04-28 04:48:22 UTC
Wenn etwas kaput geht hast du ein recht drauf sie zurück zu geben
?
2013-04-27 10:43:00 UTC
doch.

normalerweise kannst du die schuhe noch umtuschen auch wenn sie schon getragen wurden.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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